Der Auftraggeber bestimmt den Standort der Container bzw. des gelieferten Materials.
Für Schäden an Hofflächen, Ein- und Ausfahrten, Straßen, Bäumen u.s.w., die durch Befahren des Fahrzeuges bzw. Absetzen und Aufnehmen des Containers entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Den Behälter gleichmäßig beladen, nicht überladen. Der Container darf auch nicht verrückt werden. Der Fahrer hat dann das Recht den Container stehen zu lassen und der Auftraggeber muss ihn wieder Entladen sowie an die alte Stelle bringen.
Beschädigungen am Container gehen zu Lasten des Kunden (z.B. Brandschäden, Vandalismus).
Wir werden stets alles daransetzen, getroffene Terminvereinbarungen einzuhalten. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt Regressforderungen bei zeitlicher Verschiebung zu verlangen.
Der Auftraggeber hat für eine evtl. erforderliche verkehrsaufsichtliche Genehmigung bzw. für die Absicherung und Beleuchtung des Containers und für die freie Zufahrt zu sorgen. Gern sind wir dabei behilflich.
Für Zweit- und Drittschäden, die durch falsche Abfallangabe oder in dem Behälter befindliche, uns nicht angegebene gefährliche oder grundwassergefährdende Stoffe, z.B. Öle, Farben, Chemikalien entstehen, haftet der Auftraggeber.
Bei Container-Standzeiten länger als 1 Monat nach Stellung / Wechsel wird dem Auftraggeber ab dem 2. Monat eine monatliche Standgebühr berechnet.